Schnaittenbach/München - Das bayerische Innenministerium hat ein Volksbegehren der Gewerkschaften für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Bayern abgelehnt. Die Auffassung des Ministeriums, dass das Volksbegehren nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, wird von dem SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl nicht geteilt.
Er weist im Gegensatz darauf hin, dass in der Bayerischen Verfassung sogar steht: „Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden (Art.169)“. In dem Hinweis, dass Arbeitslöhne zum Arbeitsrecht gehörten, für das der Bund zuständig sei, wird von Strobl nur als Ausrede angesehen, um ein solches Gesetz zu verhindern. Nun muss, so Strobl, der bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Der Abgeordnete weist schließlich noch darauf hin, dass in den Debatten immer wieder deutlich geworden sei, dass die CSU-Abgeordneten keinen Mindestlohn wollten. Strobl: „Niemand von denen ist aber dazu bereit, selbst für Stundenlöhne – teilweise unter 5 Euro – zu arbeiten.“ Er schließt: „Wer arbeitet, muss von seinem Lohn auch leben können.“ Alles andere sei zutiefst unmenschlich.
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