Schon 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die zu niedrige Bewertung von Grund und Boden im Erbschaftssteuerrecht wie schon bei der Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt.
Schon 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die zu niedrige Bewertung von Grund und Boden im Erbschaftssteuerrecht wie schon bei der Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt.
Es monierte auch, dass Betriebsvermögen sogar noch niedriger bewertet werden und dass die Erben von Betriebsvermögen zusätzlich eine Vielzahl von Vergünstigungen erhalten. Alle Vermögen müssen zu ihrem tatsächlichen Wert bewertet werden, hieß es in dem Urteil von 2007.
Das Gesetz, das daraufhin beschlossen wurde, erklärte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 mit ähnlicher Begründung erneut für verfassungswidrig. „Die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in §§ 13a und 13b ErbStG ist angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.“ Auch bezeichnet das Urteil als unverhältnismäßig, dass die Verschonung über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Daneben werden noch einige andere Regelungen problematisiert.
Das Gericht hat dem Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) bis Ende Juni 2016 eine Frist gesetzt. Unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils wurde reflexartig das uralte Scheinargument aus der Mottenkiste geholt: eine Besteuerung der Vererbung von Betriebsvermögen bedeute in den meisten Fällen die Betriebsaufgabe.
Quelle: attac
Dazu auch: Skandalöse Reichtumspflege
Eine gigantische Welle großer Erbschaften und Schenkungen rollt über unser Land. Jedes Jahr werden 200 bis 300 Milliarden Euro weitergegeben. Der große Vermögenstransfer verläuft nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben. Acht Prozent der Bevölkerung bekommen zwei Fünftel des zu vererbenden Vermögens. Jede/r Zweite geht leer aus. Damit verschärfen Erbschaften die soziale Spaltung. Die Politik fördert die vererbte Ungleichheit. In der Steueroase Deutschland zahlen Erben im Schnitt nur sieben Prozent Steuern, sofern sie überhaupt über den Freibeträgen liegen. Verantwortlich dafür ist die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen. Jetzt hätte die große Chance bestanden, diese Reichtumspflege einzuschränken.

Quelle: ver.di
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