Sinnlose §§ der neuen Friedhofssatzung wurden nicht begraben

Veröffentlicht am 18.12.2012 in Kommunalpolitik

Antwort vom Roten Franz an den Ritter Hans     

     Gestatten, Roter Franz ist mein Name, und bei der letzten Tafelrunde des Magistrateswurde ich vom Ritter Hans genau beobachtet. Es ist aber nicht verwunderlich, dass so ein alter Ritter nicht mehr so gut hört, was ich damals forderte.

Keinesfalls sollte in der Parsberger Friedhofsatzung vermerkt werden, dass die Gastelshofer in Darshofen bestattet werden können. Das wurden  sie übrigens schon, als der Ritter Hans in Parsberg erst noch eine Pfarrei gründen musste. .Der Rote Franz will nur, dass folgende  Anmerkung aus der Satzung gestrichen wird.

Auf dem Friedhof in Darshofen sind Grabstätten von Einwohnern aus Gastelshof vorhanden. Diese Gräber bleiben bestehen und können verlängert werden. Neue Grabstellen für die Einwohner aus Gastelshof sind nicht vorgesehen. In diesem Fall werden Gräber in Eichenhofen neu vergeben, da dann die Gemeinde Seubersdorf zuständig ist.“

Es wurde zwar zugesagt, dass trotz dieser Anmerkung die Gastelshofer auch weiterhin im Darshofer Friedhof bestattet werden können, aber was ist, wenn in 50 Jahren ein Stadtbediensteter auf diese Anmerkung stößt. Dann muss der Ritter Hans einschreiten und den Stadtoberen sagen, dass das ja damals Anno Domini 2012 gar nicht so gemeint war.

Ein weiterer Paragraf muss auch in der Satzung bleiben, weil er halt schon mal drin steht, auch wenn von vorneherein feststeht, dass er nicht eingehalten werden kann.  Es ist der § 8

„Leichen, die nicht binnen 4 Tagen nach Eintritt des Todes, und Aschen, die nicht binnen 3 Monaten nach der Einäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen in einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte beigesetzt.“

Weil jeder weiß, dass diese Frist von 4 Tagen oft nicht eingehalten werden kann, wäre esnur vernünftig, diesen § zu streichen. Aber der Satz steht nun mal in der Mustersatzung und ist  deshalb in Stein gemeißelt, auch wenn er noch so unsinnig ist.

Wollte die Stadt Parsberg ihre eigene Friedhofssatzung einhalten, müsste ein Städtischer Bestatter eingestellt werden, der die Leichname von Amts wegen bestattet.Dass man schlechte Nachrichten auch positiv verkaufen kann, lernen alle Verkäufer auf Schulungen. Ein Meister in dieser Kunst ist die Stadtverwaltung in Parsberg.  

Bewundernswert, wie hier die Abwasser-  und Wassergebühren als Wohltat für die Bürger verkauft wurden. Keine Anhebung hieß das Zauberwort und schon waren  die Parsberger Bürger glücklich.

Dass der Abwasserpreis vor 4 Jahren von 1,00 Euro auf 2,10 Euro angehoben wurde, ist längst vergessen. Damals hieß es:  Nur solange bis die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, dann können die Preis wieder angeglichen werden. Nun,  die aufgelaufenen Rückstände sind ausgeglichen und plötzlich wird es als Entgegenkommen angepriesen, dass die Gebühren  nicht  trotzdem  erhöht werden.  

Auch ein alter Ritter Hans kann noch etwas vom  Parsberger Magistrat lernen, vor allem wie man seine Untertanen lenkt

 
 

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