In einigen Landkreisen der Oberpfalz gibt es bereits etliche Windkraftanlagen. In anderen Landkreisen, so der kommunalpolitische Sprecher der SPD Oberpfalz, MdL Reinhold Strobl, gibt es derzeit eine große Diskussion über Standorte. Dabei sei die Technik inzwischen so fortgeschritten, dass Windkraftanlagen einen großen Beitrag zum Umstieg auf alternative Energien leisten können.
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2009 abschließend beraten. Unter vielen anderen Einzelregelungen legt das Jahressteuergesetz 2009 auch die künftige Aufteilung der Gewerbesteuer bei Windenergieanlagen fest. "Mit der am Freitag beschlossen Aufteilung der Gewerbesteuer bei Windenergieanlagen auf 70 % zu 30 % für die Standortgemeinden gab der Deutsche Bundestag ein wichtiges Signal für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland.“ Davon ist MdL Reinhold Strobl überzeugt. "Die Neuregelung erhöht die Akzeptanz von Windparkprojekten bei den Menschen vor Ort. Sie findet immer dann Anwendung, wenn der Betreiber einer Windenergieanlage seinen Firmensitz nicht in der Kommune des Standorts hat. Darüber hinaus sind auch freiwillige Zerlegungsvereinbarungen zwischen den betroffenen Kommunen weiterhin möglich."
Die Regelung zur Zerlegung der Gewerbsteuer im Jahressteuergesetz war notwendig geworden, weil ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. April 2007 den Ausbau der Windenergie auf lokaler Ebene erschwerte. Als Folge dieses BFH-Urteils forderten zahlreiche Kommunen, in der der Betreiber der Windenergieanlagen seinen Firmensitz hatte, die Gewerbsteuereinnahmen ausschließlich für sich ein. Die Standortgemeinden gingen hingegen zunehmend leer aus. Für viele Kommunen fehlte deshalb ein Anreiz, sich für die Ansiedlung von modernen Windenergieanlagen in den Gemeinden aktiv einzusetzen. Und ohne die aktive Unterstützung der Kommunen für den Ausbau der Windenergie laufen die Klimaschutzziele der Bundesregierung zwangsläufig ins Leere, bedauert MdL Strobl.
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