MdL Reinhold Strobl MdL Reinhold Strobl unterstützt die Aktion gegen belästigende Telefonwerbung der Verbraucherzentrale Bayern.
Seit August 2009 sind Werbeanrufe, sofern sie nicht vorher ausdrücklich vom Verbraucher erlaubt wurden, verboten und können bis zu 50.000 Euro Strafe für das zuwider handelnde Unternehmen bedeuten. MdL Strobl ruft die Verbraucher auf, sich bei entsprechendem Verstoß an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Im August letzten Jahres ist das novellierte Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten. Auch die Rufnummer darf zum Zwecke der Verschleierung nicht mehr unterdrückt werden. Dennoch erreicht die Verbraucherzentrale nahezu täglich eine Vielzahl von Anfragen, in denen sich Verbraucher über unerwünschte Werbeanrufe, meist im Bereich der Glückspielwerbung beschweren. Nicht selten geht es hier um untergeschobene Verträge und nicht legitimierte Kontoabbuchungen.
„Die erste Anlaufstelle bei unerlaubten Werbeanrufen und, im schlimmeren Fall, nicht gewünschten Vertragsabschlüssen, sollte auf jeden Fall die Verbraucherzentrale sein“, rät der Abgeordnete. „Ich möchte hier ausdrücklich auch auf die Umfrageaktion der Verbraucherzentrale Bayern hinweisen“. Jeder belästigte Verbraucher könne beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen, indem er die unerlaubten Anrufe dokumentiert und an die Verbraucherzentrale Bayern weiterleitet. Online sei dies zum Beispiel über das Beschwerdeformular unter www.verbraucherzentrale-bayern.de möglich. In den örtlichen Beratungsstellen, so auch in Amberg, lägen darüber hinaus vorgedruckte Postkarten bereit, auf denen die Eckdaten eingetragen werden können. Wichtig dabei seien folgende Daten: Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers, Unternehmen, und Grund des Anrufes. „Scheuen Sie sich nicht, sich zu wehren“, so der Appell Strobls an die Verbraucher.