15.07.2022 in Allgemein

Antrag 01/22: Förderung sozialer Wohnungsbau Parsberg

 

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten für eine verpflichtende Sozialwohnungsquote bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Mehrparteienhäusern im privaten Sektor zu prüfen und dem Stadtrat sobald möglich Vorschläge zur Umsetzung einer solchen Quote vorzulegen.

 

Begründung:

Der Bedarf an gefördertem Wohnraum ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nicht nur Migrationsbewegungen wie 2015/16 oder die aktuelle Zahl an Flüchtlingen aus der Ukraine sind hierfür ein Faktor, sondern vor allem das immer weiter auseinanderklaffende Lohngefüge sowie z.T. sinkende Reallöhne. Die Rückkehr hoher Inflationsraten wird diese Entwicklung weiter befeuern. Darüber hinaus haben in den vergangenen Jahren in Parsberg viele ehemalige Sozialwohnungen ihre Preisbindung verloren. Die Stadt hat vor einigen Jahren damit begonnen, kommunal geförderten Wohnraum zu bauen und soll und wird hier weiter tätig bleiben. Die Stadt wird den Bedarf aber nicht allein decken können. Daher ist auch die Privatwirtschaft gefordert ihren Beitrag zu leisten. Neben staatlichen Förderungen für derartige Projekte gibt es auch immer mehr private Investoren, die Interesse an solchen Immobilien haben um die Vorgaben für ein ESG-Label zu erfüllen. Viele Städte sind bereits einen ähnlichen Weg gegangen um ihre Sozialwohnungsquote dadurch zu erhöhen und ihren Bürgern erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Parsberg sollte sich hier anschließen und so zu einem Vorreiter im Landkreis werden.

 

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